Aktuelle Meldungen

Meldung vom 30. April 2026

Richtlinien zur Poolbefüllung

Für viele Bürgerinnen und Bürger gehört der eigene Pool im Garten ganz selbstverständlich zum Sommer dazu und ist bei sommerlichen Temperaturen eine erfrischende Freizeitbeschäftigung.   Um die Voraussetzungen für die Absetzung der Abwassergebühren bei Poolbefüllung zu erfüllen, sind nachfolgende Maßnahmen vorzunehmen:   Halten Sie den Anfangs- und Endstand des Wasserzählers schriftlich sowie bildlich mit Datum- und Uhrzeitangabe fest.   Am Ende der Poolsaison muss ein Nachweis erbracht werden. Erstellen Sie hierfür ein Zeitraffer-Video mit Zeitstempel, das den Ablaufprozess von dem vollen Pool, halb leerer Pool und leeren Pool zeigt oder erstellen Sie Fotos mit Zeitstempel, die die zeitlichen Abstände dokumentieren, wohin das Poolwasser entsorgt wird und reichen diese bei der Gemeinde ein.   Bei einer geplanten Versickerung im Garten, oder als Benutzung zum Blumengießen darf mindestens eine Woche lang kein Chlor mehr zugegeben werden. Führen Sie hierzu ein Protokoll über pH-Werte und den Chlorabbau.   Ohne diese Nachweise ist eine Absetzung der Abwassergebühren nicht möglich.   Sollte Sie das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, ist eine Schmutzwassergebühr zu entrichten.   Antrag auf Absetzung von nicht in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleiteten Wassermengen (PDF,44 KB )     Ihr Steueramt der Gemeinde Engstingen
Meldung vom 21. April 2026

"50 Jahre Gemeinde Engstingen" - Ausstellung mit Werken des Malers Dieter Tröster im Rathaus Kleinengstingen

Im Rahmen des Jubiläumsjahrs "50 Jahre Gemeinde Engstingen" organisiert der Ortschaftsrat Kleinengstingen zusammen mit dem Kleinengstinger Maler Dieter Tröster eine Ausstellung mit dessen Werken im Sitzungssaal Kleinengstingen. Zu sehen sind zahlreiche Bilder mit Motiven aus allen Ortsteilen sowie weitere markante Werke des Künstlers. Die Ausstellung wird am Donnerstag, den 30.04.2026 im Rahmen des Maibaumstellens um 18.00 Uhr im Rathaus Kleinengstingen eröffnet und kann über den ganzen Monat Mai an jedem Feiertag sowie samstags und sonntags jeweils von 14 – 17 Uhr besichtigt werden. Der Eintritt ist kostenlos, der Ortschaftsrat Kleinengstingen freut sich über viele Besucherinnen und Besucher aus allen Ortsteilen.
Meldung vom 22. Juli 2025

Digitales Lichtbild

Ab Montag, 28.07.2025 , können Sie Ihr biometrisches Lichtbild direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Engstingen erstellen lassen. Die Lichtbilder werden direkt im System verarbeitet. Ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verarbeitung ist daher nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig. Klassische Passfotos auf Papier können nur noch bis 31.07.2025 akzeptiert und verarbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass nur noch Lichtbilder von zertifizierten Foto-Dienstleister*innen und Drogerieketten erstellt werden dürfen. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps können nicht mehr verarbeitet werden. Für Führerscheinanträge ist weiterhin die Vorlage von Lichtbildern in Papierform erforderlich.
Meldung vom 08. Mai 2023

Lärmspaziergang

Die Lärmspaziergänge im Rahmen der Erstellung eines Lärmaktionsplans zur kommunalen Lärmaktionsplanung der Gemeinde Engstingen, in Groß- und Kleinengstingen haben inzwischen stattgefunden.   Nach einer Vorabinformation und inhaltlichen Einführung in das Thema haben wir uns gemeinsam jeweils direkt vor Ort an den Ortsdurchfahrten der B 313 Großengstingen und der B 312 Kleinengstingen einen Eindruck von der derzeitigen Situation und von der täglichen Belastung der Anwohner verschafft.   Nochmals herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.   Ihre Rückmeldungen zu den Lärmspaziergängen und zur Lärmsituation an der jeweiligen Bundesstraße dürfen Sie gern an Herrn Kiener, Modus Consult Ulm GmbH unter der E-Mail-Adresse c.kiener@modusconsult-ulm.de senden.