Aktuelle Meldungen

Meldung vom 03. Juli 2026

Ausschreibung eines Pachtgrundstücks zur Gartennutzung

Die Gemeinde Engstingen bietet ab dem 01.08.2026 eine Fläche an der Kreuzsteige – Meidelstetter Straße zur Anpachtung an. Das Grundstück mit der Flurstück-Nr. 1950 (siehe Bild) ist vor Ort gekennzeichnet und kann besichtigt werden.   Die Fläche kann zur Kleingärtnerei sowie zur Hühnerhaltung von bis zu 10 Hühnern genutzt werden. Eine Holzlagerung ist ausgeschlossen. Das Aufstellen einer Hütte zum Unterstellen von Gartengeräten wird in Aussicht gestellt. Eine konkrete Genehmigung ist im Einzelfall vom Pächter mit dem Landratsamt abzuklären.   Interessenten können ab sofort bis Montag, den 27.07.2026, 08.00 Uhr, (Ausschlussfrist) ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit ihrem Höchstgebot für die Jahrespacht im Rathaus der Gemeinde Engstingen abgeben. Den Umschlag bitte deutlich mit „Versteigerung Kreuzsteige – Meidelstetter Straße“ beschriften.   Die Vergabe an den Höchstbietenden findet am Montag , den 27.07.2026 statt. Die Bieter werden danach über das Ergebnis der Versteigerung informiert.
Meldung vom 03. Juli 2026

Planer der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb erläutern bei einem Spaziergang die Planungsvarianten der Haltestelle Engstingen Mitte

Der Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb und die Gemeinde Engstingen laden Bürgerinnen und Bürger ein zu einem Spaziergang (PDF,103 KB ) entlang des zukünftigen Verlaufs der Regional-Stadtbahn in Engstingen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die derzeit untersuchten Varianten für die Haltestelle Engstingen Mitte.   Der Spaziergang beginnt am Dienstag, 7. Juli 2026, um 17:00 Uhr . Treffpunkt ist das Festplatzgelände in Engstingen (Kleinengstinger Straße 2, 72829 Engstingen).   Gemeinsam mit Bürgermeister Mario Storz informieren die Fachplaner des Zweckverbands vor Ort über den aktuellen Planungsstand. Nachdem der Gemeinderat Engstingen im Februar 2026 die Realisierung der Haltestelle Engstingen Mitte beschlossen hat, werden derzeit drei mögliche Varianten für deren Lage näher untersucht.   Während des Spaziergangs werden die einzelnen Varianten vorgestellt und erläutert. Dabei gehen die Planer insbesondere auf die jeweiligen Chancen und Herausforderungen sowie die Erschließungswirkung für die angrenzenden Wohngebiete ein. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich direkt vor Ort ein Bild von den Planungen zu machen.   Die Entscheidung über die Variante soll in der Sitzung des Gemeinderats Engstingen am 22. Juli 2026 getroffen werden.   Der Spaziergang endet gegen 18:00 Uhr an der Ecke Bahnhofsstraße/Mozartstraße. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, gemeinsam zum Bahnhof Engstingen weiterzugehen. Dort informieren die Planer über die weiteren Planungen im Bereich des Bahnhofs.   Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.   --- Ihr Kontakt zur Pressestelle: Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb Öffentlichkeitsarbeit & Bürgerbeteiligung Wiebke Brosig Telefon: 07473 91892-46 E-Mail: presse@regional-stadtbahn.de
Meldung vom 22. Juni 2026

AKTIONSTAG „KOMMUNEN AM LIMIT“

Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln   Bundesweit beteiligen sich am Montag, 22. Juni 2026, Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die kommunale Finanznot betrifft uns alle - auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen. Daher tragen sowohl die Kommunen der Region als auch der Landkreis Reutlingen aktiv zum Gelingen des Aktionstags bei.   Kommunales Defizit von 30 Milliarden Euro bundesweit Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.   Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.   Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.   Kommunale Finanznot betrifft auch den Landkreis Reutlingen und seine Kommunen Landrat Dr. Ulrich Fiedler betont: „Auch im Landkreis Reutlingen erleben wir, wie die Anforderungen an die kommunale Ebene wachsen, ohne dass die finanzielle Ausstattung angepasst wird. Unsere Städte, Gemeinden und der Landkreis selbst benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre Aufgaben weiterhin in hoher Qualität erfüllen zu können - für die Menschen hier im Landkreis. Der Aktionstag „Kommunen am Limit“ setzt hierfür ein wichtiges Zeichen.“     „Die kreisangehörigen Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Und deshalb die Forderung: Es muss jetzt sofort gehandelt werden und nicht irgendwann. Schon jetzt müssen dringend notwendige Sanierungen von Sporteinrichtungen und Spielplätzen verschoben werden und auch Öffnungszeiten bei öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken und Schwimmbädern werden drastisch eingeschränkt. So können wir für die Zukunft nicht weitermachen“, erklärt Bürgermeister Christof Dold als Vorsitzender des Kreisverbands Reutlingen.   So hat auch der Landkreis Reutlingen mit einer überlasteten Straßeninfrastruktur zu kämpfen. Die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis überschreiten schon lange ihre Kapazitätsgrenze. Hauptverkehrsstraßen müssen täglich bis zu 30.000 Fahrzeuge aufnehmen, obwohl die Leistungsgrenze gerade mal bei 10.000 bis 15.000 Fahrzeugen liegt. Gleichzeitig können entlastende Investitionen beispielsweise in der Radinfrastruktur aufgrund der angespannten kommunalen Haushalte nicht getätigt werden. Betroffen ist auch der öffentliche Personennahverkehr. Um Kosten einzusparen, musste in Teilbereichen des Landkreises das Busangebot am Wochenende reduziert werden. Im Albvorland erfolgte beispielsweise eine Ausdünnung vom Stunden- auf einen Zweistundentakt. Dadurch wird die notwendige Verkehrswende hinausgezögert und wichtige Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität können nicht zügig umgesetzt werden.   Zusätzliche Arbeit durch gesetzliche Vorgaben, wie der vom Bund beschlossene verpflichtende Umtausch alter Führerscheine, führen zu einem erheblichen Anstieg von Antragszahlen im Landratsamt. Für diese zusätzliche Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörden erhalten die Stadt- und Landkreise jedoch weder ausreichende finanzielle Unterstützung, noch decken die erhobenen Gebühren die tatsächlich entstehenden Personal- und Verwaltungskosten. Besonders zum Jahresende, wenn die jeweiligen Umtauschfristen ablaufen, kommt es regelmäßig zu einer Antragsflut. Die Folgen sind längere Bearbeitungs- und Wartezeiten, weniger freie Termine für Bürgerinnen und Bürger sowie eine steigende Belastung für die Beschäftigten. Da Führerscheine künftig alle 15 Jahre erneuert werden müssen, wird diese zusätzliche Belastung die Fahrerlaubnisbehörden auch in Zukunft dauerhaft begleiten. Das kommt weder den Menschen im Landkreis noch den Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen zugute. Die Kreise benötigen hierfür dringend eine angemessene Finanzierung durch den Bund.   Stark betroffenen ist auch der Sozialbereich wie das Beispiel Pflegekosten zeigt: Die Eigenanteile zur Versorgung von Pflegebedürftigen können immer weniger Betroffene selbst aufbringen. Die Ursachen sind vielschichtig: Ein nach Pflegegrad gedeckelter Leistungssatz der Pflegekassen, steigende Personal- und Sachkosten. Ebenso spielen z.B. Vorgaben des Gesetzgebers zu den Fachkräfteanteilen in der Pflege und hohe bauliche Standards eine Rolle. Hinzu kommt, dass die Förderung des Landes beim Bau von Pflegeheimen seit einigen Jahren weggefallen ist. In der Folge beantragen immer mehr Pflegebedürftige und deutlich früher als in der Vergangenheit Sozialleistungen in Form der Hilfe zur Pflege bei den Sozialämtern. Dies führt zu einer steigenden Fallbelastung bei den Beschäftigten und die ungedeckten Pflegekosten werden auf die Kommunen verlagert. Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz sind weitere deutliche Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte zu erwarten. Ohne einen entsprechenden Finanzierungsausgleich von Bund und Land stoßen die Kommunen auch hier zunehmend an ihre Grenzen.   Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt - sie ist sehr konkret vor Ort spürbar wie die Beispiele zeigen. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.   Forderungen der Kommunen an Bund und Land Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:   Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Meldung vom 13. Mai 2026

Ihre Meinung ist gefragt! – Online-Umfrage zur Engstinger Ortsmitte

Die Ortsmitte von Engstingen lebt von der Vielfalt aus Handel, Dienstleistung, Gastronomie und Kultur. Damit sie auch in Zukunft ein lebendiger und attraktiver Ort bleibt, möchten die Gemeinde Engstingen, der Handels- und Gewerbeverein Engstingen e.V. und die IHK Reutlingen eine gemeinsame Umfrage zur Engstinger Ortsmitte durchführen. Ihre Perspektive ist dabei besonders wertvoll: Welche Wünsche und Ideen haben Sie für Ihre Ortsmitte?   Nehmen Sie jetzt an unserer digitalen Umfrage teil und bringen Sie Ihre Impulse, Wünsche und Anregungen ein. Ihre Rückmeldungen bilden eine wichtige Grundlage, um gezielte Maßnahmen für eine zukunftsfähige, attraktive und lebendige Ortsmitte in Engstingen zu entwickeln. Jetzt an der Umfrage teilnehmen: https://befragung.citybenchmark.de/engstingen
Meldung vom 12. Mai 2026

Ferienprogramm 2026 Fehler im Amtsblatt!!!

Liebe Interessierte am Sommerferienprogramm der Gemeinde Engstingen, leider hat sich in der Bekanntmachung des Programms im Amtsblatt vom 07.05.2026 in der URL ein Fehler eingeschlichen. Dies bitten wir zu entschuldigen. Nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link, um direkt zu unserem bunten Ferienprogramm zu gelangen: https://engstingen.ferienprogramm-online.de/ Viel Freude beim Stöbern! Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen!  
Meldung vom 06. Mai 2026

Änderungen beim Grundbesitz müssen beim Finanzamt gemeldet werden

Hier gelangen Sie auf die Seite der Oberfinanzdirektion mit folgenden Informationen: Änderungen am Grundbesitz Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert. Sie müssen eine Anzeige bis 31. März des Folgejahres abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt: der Grundsteuerwert ändert sich Beispiel 1: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft. Beispiel 2: Für ein unbebautes Grundstück ändert sich der Entwicklungszustand (aus Bauerwartungsland wird Rohbauland bzw. aus Rohbauland wird baureifes Land). die Vermögensart ändert sich Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen. es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können Beispiel 1: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Beispiel 2: Ein Grundstück wird in mehrere neue Grundstücke geteilt. es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt. die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen oder Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt. sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann. Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben: Eigentümerwechsel Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal " Extern: Mein ELSTER (Öffnet in neuem Fenster) " machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal " Extern: Mein ELSTER (Öffnet in neuem Fenster) “ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über " Extern: Mein ELSTER (Öffnet in neuem Fenster) " abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln.