Richtlinien zur Poolbefüllung
Für viele Bürgerinnen und Bürger gehört der eigene Pool im Garten ganz selbstverständlich zum Sommer dazu und ist bei sommerlichen Temperaturen eine erfrischende Freizeitbeschäftigung. Um die Voraussetzungen für die Absetzung der Abwassergebühren bei Poolbefüllung zu erfüllen, sind nachfolgende Maßnahmen vorzunehmen: Halten Sie den Anfangs- und Endstand des Wasserzählers schriftlich sowie bildlich mit Datum- und Uhrzeitangabe fest. Am Ende der Poolsaison muss ein Nachweis erbracht werden. Erstellen Sie hierfür ein Zeitraffer-Video mit Zeitstempel, das den Ablaufprozess von dem vollen Pool, halb leerer Pool und leeren Pool zeigt oder erstellen Sie Fotos mit Zeitstempel, die die zeitlichen Abstände dokumentieren, wohin das Poolwasser entsorgt wird und reichen diese bei der Gemeinde ein. Bei einer geplanten Versickerung im Garten, oder als Benutzung zum Blumengießen darf mindestens eine Woche lang kein Chlor mehr zugegeben werden. Führen Sie hierzu ein Protokoll über pH-Werte und den Chlorabbau. Ohne diese Nachweise ist eine Absetzung der Abwassergebühren nicht möglich. Sollte Sie das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, ist eine Schmutzwassergebühr zu entrichten. Antrag auf Absetzung von nicht in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleiteten Wassermengen (PDF,44 KB) Ihr Steueramt der Gemeinde Engstingen

