Aktuelle Meldungen

Meldung vom 13. Mai 2026

Ihre Meinung ist gefragt! – Online-Umfrage zur Engstinger Ortsmitte

Die Ortsmitte von Engstingen lebt von der Vielfalt aus Handel, Dienstleistung, Gastronomie und Kultur. Damit sie auch in Zukunft ein lebendiger und attraktiver Ort bleibt, möchten die Gemeinde Engstingen, der Handels- und Gewerbeverein Engstingen e.V. und die IHK Reutlingen eine gemeinsame Umfrage zur Engstinger Ortsmitte durchführen. Ihre Perspektive ist dabei besonders wertvoll: Welche Wünsche und Ideen haben Sie für Ihre Ortsmitte?   Nehmen Sie jetzt an unserer digitalen Umfrage teil und bringen Sie Ihre Impulse, Wünsche und Anregungen ein. Ihre Rückmeldungen bilden eine wichtige Grundlage, um gezielte Maßnahmen für eine zukunftsfähige, attraktive und lebendige Ortsmitte in Engstingen zu entwickeln. Jetzt an der Umfrage teilnehmen: https://befragung.citybenchmark.de/engstingen
Meldung vom 12. Mai 2026

Ferienprogramm 2026 Fehler im Amtsblatt!!!

Liebe Interessierte am Sommerferienprogramm der Gemeinde Engstingen, leider hat sich in der Bekanntmachung des Programms im Amtsblatt vom 07.05.2026 in der URL ein Fehler eingeschlichen. Dies bitten wir zu entschuldigen. Nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link, um direkt zu unserem bunten Ferienprogramm zu gelangen: https://engstingen.ferienprogramm-online.de/ Viel Freude beim Stöbern! Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen!  
Meldung vom 06. Mai 2026

Änderungen beim Grundbesitz müssen beim Finanzamt gemeldet werden

Hier gelangen Sie auf die Seite der Oberfinanzdirektion mit folgenden Informationen: Änderungen am Grundbesitz Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert. Sie müssen eine Anzeige bis 31. März des Folgejahres abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt: der Grundsteuerwert ändert sich Beispiel 1: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft. Beispiel 2: Für ein unbebautes Grundstück ändert sich der Entwicklungszustand (aus Bauerwartungsland wird Rohbauland bzw. aus Rohbauland wird baureifes Land). die Vermögensart ändert sich Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegung einbezogen. es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führen können Beispiel 1: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Beispiel 2: Ein Grundstück wird in mehrere neue Grundstücke geteilt. es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwerts führen können Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt. die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen oder Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt. sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann. Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben: Eigentümerwechsel Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal " Extern: Mein ELSTER (Öffnet in neuem Fenster) " machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal " Extern: Mein ELSTER (Öffnet in neuem Fenster) “ das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über " Extern: Mein ELSTER (Öffnet in neuem Fenster) " abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamt übermitteln.
Meldung vom 30. April 2026

Richtlinien zur Poolbefüllung

Für viele Bürgerinnen und Bürger gehört der eigene Pool im Garten ganz selbstverständlich zum Sommer dazu und ist bei sommerlichen Temperaturen eine erfrischende Freizeitbeschäftigung.   Um die Voraussetzungen für die Absetzung der Abwassergebühren bei Poolbefüllung zu erfüllen, sind nachfolgende Maßnahmen vorzunehmen:   Halten Sie den Anfangs- und Endstand des Wasserzählers schriftlich sowie bildlich mit Datum- und Uhrzeitangabe fest.   Am Ende der Poolsaison muss ein Nachweis erbracht werden. Erstellen Sie hierfür ein Zeitraffer-Video mit Zeitstempel, das den Ablaufprozess von dem vollen Pool, halb leerer Pool und leeren Pool zeigt oder erstellen Sie Fotos mit Zeitstempel, die die zeitlichen Abstände dokumentieren, wohin das Poolwasser entsorgt wird und reichen diese bei der Gemeinde ein.   Bei einer geplanten Versickerung im Garten, oder als Benutzung zum Blumengießen darf mindestens eine Woche lang kein Chlor mehr zugegeben werden. Führen Sie hierzu ein Protokoll über pH-Werte und den Chlorabbau.   Ohne diese Nachweise ist eine Absetzung der Abwassergebühren nicht möglich.   Sollte Sie das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, ist eine Schmutzwassergebühr zu entrichten.   Antrag auf Absetzung von nicht in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleiteten Wassermengen (PDF,44 KB )     Ihr Steueramt der Gemeinde Engstingen
Meldung vom 21. April 2026

"50 Jahre Gemeinde Engstingen" - Ausstellung mit Werken des Malers Dieter Tröster im Rathaus Kleinengstingen

Im Rahmen des Jubiläumsjahrs "50 Jahre Gemeinde Engstingen" organisiert der Ortschaftsrat Kleinengstingen zusammen mit dem Kleinengstinger Maler Dieter Tröster eine Ausstellung mit dessen Werken im Sitzungssaal Kleinengstingen. Zu sehen sind zahlreiche Bilder mit Motiven aus allen Ortsteilen sowie weitere markante Werke des Künstlers. Die Ausstellung wird am Donnerstag, den 30.04.2026 im Rahmen des Maibaumstellens um 18.00 Uhr im Rathaus Kleinengstingen eröffnet und kann über den ganzen Monat Mai an jedem Feiertag sowie samstags und sonntags jeweils von 14 – 17 Uhr besichtigt werden. Der Eintritt ist kostenlos, der Ortschaftsrat Kleinengstingen freut sich über viele Besucherinnen und Besucher aus allen Ortsteilen.