Behördenwegweiser / Rathaus

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Zu folgenden Zeiten sind wir nur mit Termin und ohne Wartezeit für Sie da:
Montag:    07.30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:     07.30 Uhr – 12:00 Uhr

Für spontane Besuche im Bürgerbüro ohne Termin bieten wir Ihnen folgende Zeiten an:
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                        14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Termine können bequem jederzeit online über die Homepage der Gemeinde gebucht werden. Hier können Sie Ihr Anliegen direkt auswählen und erhalten alle relevanten Informationen für Ihren Termin. Link zur Terminbuchung auf dem Rathaus.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Termine telefonisch zu vereinbaren.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail und telefonisch zu den gewohnten Dienst- und Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder einreichen möchten, nutzen Sie bitte hierfür unseren Briefkasten.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus Großengstingen notwendig sein, vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorab telefonisch einen Termin.
Sie können auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus-Dienstleistungen die notwendigen Unterlagen abrufen und sich über die Kosten/Gebühren informieren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.engstingen.de/Starteseite/Rathaus/Ansprechpartner

Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Ihre Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Referat 54.4 - Jugendarbeitsschutz

Beschreibung

Unsere Aufgaben

Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen:

  • metallerzeugende und -verarbeitende Betriebe wie z. B. Metallgießereien, Schmelzwerke, Verzinkereien und Härtereien mit besonders umweltrelevanten Anlagen gemäß der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-Anlage Betriebe ohne IE-Anlagen, die unter die Störfall-Verordung (12. BImSchV) fallen
  • Durchführung immissionsschutzrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Anzeige- und Zulassungsverfahren sowie von Widerspruchsverfahren
  • Fachtechnische Zuständigkeit in Fragen des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes auch bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren für die oben genannten Betriebe
  • Beratung und Überwachung der oben genannten Betriebe

Weitere Aufgaben:

  • Anerkennung von Fachkundelehrgängen und Prüfungen nach dem Sprengstoffgesetz für Baden-Württemberg
  • Abrechnung ärztlicher Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Baden-Württemberg
  • Die ZSV der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg unterstützt die Gewerbeaufsichtsverwaltung bei den Regierungspräsidien und den Stadt- und Landkreisen des Landes Baden-Württemberg mit Dienstleistungen wie z. B. dem Vorschriftenwesen und konkreter Arbeitshilfen, die im Internet und in Intranet angeboten werden
  • Beratung und Fachaufsicht bei den Unteren Immissions- und Arbeitsschutzbehörden des Regierungsbezirks Tübingen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Sprengstoffrechts, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Kinderarbeitsschutzverordnung, des Fahrpersonalrechts

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
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