Aktuelle Meldungen

Übergabe des neugebauten Wegenetzes durch die Flurbereinigung Engstingen-Großengstingen/ Kleinengstingen an die Gemeinde Engstingen Meldung vom 11. September 2019

Die Einladung zum Festakt finden Sier hier: ((336,2 KB))

Gemeindeentwicklungskonzept STRATEGIE Engstingen 2035 Meldung vom 01. Juli 2019

Ergebnisse der Bürgerwerkstatt am 06. Juni 2019 sind verfügbar
Das zur Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts beauftragte Fachbüro „die STEG“, Stuttgart, hat inzwischen die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt am 06. Juni 2019 in einer Präsentation zusammengefasst. Diese Präsentation steht hier ((2,271 MB)) zur Verfügung oder kann als gedruckte Version im Rathaus, Zimmer 11, während der üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2020 Meldung vom 04. Juni 2019

Die Ausschreibung finden Sie hier: ((73,6 KB))

Vorläufiges Endergebnis der Ortschaftsratswahlen Engstingen Meldung vom 29. Mai 2019

Ortschaftsratswahl 26.5.2019


Kleinengstingen ((35,3 KB))

Kohlstetten ((33,8 KB))

   

Ergebnisse der Bürgerbefragung Gemeinde Engstingen Meldung vom 29. Mai 2019

Ergebnisse ((1,007 MB))

Öffentliche Bekanntmachung Meldung vom 26. Februar 2019

Widmung  gemäß § 5 des Straßengesetzes Baden-Württemberg
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: ((336,2 KB))

Grundbucheinsichtstelle neu eingerichtet Meldung vom 10. Januar 2018


Bei der Gemeindeverwaltung Engstingen wurde eine Grundbucheinsichtstelle eingerichtet. Dort können künftig Bürgerinnen und Bürger mit berechtigtem Interesse Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen und (einfache oder beglaubigte) Auszüge aus diesem erhalten. Die Einsichtsmöglichkeit erstreckt sich auf alle Grundbücher innerhalb der Gemeinde Engstingen.

Gebühr:                         Einfacher Grundbuchauszug                10,00 €
                                        Beglaubigter Grundbuchauszug          20,00 €

Erforderliche Unterlagen
·         Personalausweis oder Reisepass
·         wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen,
          aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
·         wenn Sie sich vertreten lassen:
          schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Grundbucheinsichtstelle, Kirchstr. 6, telefonische Auskunft 07129/9399-10 Frau Maike Beck
 
Achtung: Im Internet beantragen Privatfirmen behördliche Dokumente für Kunden teilweise zu stark überhöhten Preisen. Grundbuchauszüge oder Geburtsurkunden kosten bei diesen Firmen zum Teil das 4-fache der Gebühr.


Weitere Auskünfte erhalten Sie beim:

Amtsgericht Böblingen
-Grundbuchamt-
Hausanschrift
Otto-Lilienthal-Straße 247
1034 Böblingen
 
Kontakt
Telefon: 07031/6860-0
Fax: 07031/6860-300
E-Mail: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Homepage: http://www.amtsgericht-boeblingen.de

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