Behördenwegweiser / Rathaus

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

Zu folgenden Zeiten sind wir nur mit Termin und ohne Wartezeit für Sie da:
Montag:    07.30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:     07.30 Uhr – 12:00 Uhr

Für spontane Besuche im Bürgerbüro ohne Termin bieten wir Ihnen folgende Zeiten an:
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                        14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Termine können bequem jederzeit online über die Homepage der Gemeinde gebucht werden. Hier können Sie Ihr Anliegen direkt auswählen und erhalten alle relevanten Informationen für Ihren Termin. Link zur Terminbuchung auf dem Rathaus.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Termine telefonisch zu vereinbaren.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail und telefonisch zu den gewohnten Dienst- und Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder einreichen möchten, nutzen Sie bitte hierfür unseren Briefkasten.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus Großengstingen notwendig sein, vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorab telefonisch einen Termin.
Sie können auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus-Dienstleistungen die notwendigen Unterlagen abrufen und sich über die Kosten/Gebühren informieren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.engstingen.de/Starteseite/Rathaus/Ansprechpartner

Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Ihre Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Referat 54.2 - Mutterschutz

Beschreibung

Wir sind zuständig:

  • für die Durchführung abfallrechtlicher, immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Verfahren
  • für arbeitsschutzrechtliche Entscheidungen
  • für die fachtechnische Beurteilung unter den Aspekten Arbeitsschutz und Umweltschutz
  • für Stellungnahmen bei selbständigen baurechtlichen Genehmigungsverfahren
  • für die Beratung der Betreiber und die Überwachung der Anlagen
  • für die Fachaufsicht über die unteren Abfallrechts- und Immissionsschutzbehörde

Landesweite Zuständigkeiten:

  • Anerkennung von Fachkunde- und Weiterbildungslehrgängen nach
    §§ 4 und 5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV
    § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV
    § 9 der Abfallbeauftragtenverodnung - AbfBeauftrV
    § 4 in Verbindung mit Anhang 5 Nummer 9 der Deponieverordnung - DepV
  • Bekanntgabe der für die Fremdkontrolle zuständigen Stellen nach
    § 11 Abs. 4 der Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV
  • Anerkennung der Träger der Qualitätssicherung nach
    § 20 Abs. 1 der Klärschlammverordnung – AbfKlärV
  • Des Weiteren wirken wir bei der Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen zu Entsorgungsfachbetrieben durch technische Überwachungsorganisationen bzw. durch Bildung von Entsorgergemeinschaften mit

Mutterschutz:

  • Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten über Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz
  • Überwachen der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen in Betrieben und Verwaltungen
  • Genehmigung von Ausnahmen für Arbeitszeitvorgaben des Mutterschutzgesetzes
  • Verwaltungsverfahren zum Kündigungsschutz während Schwangerschaft

 

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft