Lebenslagen
Der Status des Personalausweis- /Reisepassantrags, eID-Kartenantrags kann online abgefragt werden:
Link für die Abfrage des Status des Personalausweis-/Reisepassantrags, eID-Kartenantrags
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Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:
Führerschein:
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.
Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:
Strafmündigkeit:
Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.
07.04.2025 Justizministerium