Lebenslagen
Der Status des Personalausweis- /Reisepassantrags, eID-Kartenantrags kann online abgefragt werden:
Link für die Abfrage des Status des Personalausweis-/Reisepassantrags, eID-Kartenantrags
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Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
04.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg