Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
Persönlicher Kontakt
Hauptamtsleiterin
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 13.12.2021
Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg