Behördenwegweiser / Rathaus

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung


Zu folgenden Zeiten sind wir nur mit Termin und ohne Wartezeit für Sie da:
Montag:    07.30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:     07.30 Uhr – 12:00 Uhr
 
Für spontane Besuche im Bürgerbüro ohne Termin bieten wir Ihnen folgende Zeiten an:
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                        14:00 Uhr – 16:00 Uhr


Termine können bequem jederzeit online über die Homepage der Gemeinde gebucht werden. Hier können Sie Ihr Anliegen direkt auswählen und erhalten alle relevanten Informationen für Ihren Termin. Link zur Terminbuchung: https://www.engstingen.de/Startseite/Rathaus/termine+online+buchen.html
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Termine telefonisch zu vereinbaren.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail und telefonisch zu den gewohnten Dienst- und Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder einreichen möchten, nutzen Sie bitte hierfür unseren Briefkasten.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus Großengstingen notwendig sein, vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorab telefonisch einen Termin.
Sie können auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus-Dienstleistungen die notwendigen Unterlagen abrufen und sich über die Kosten/Gebühren informieren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.engstingen.de/Starteseite/Rathaus/Ansprechpartner

Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Ihre Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Ministerium der Justiz und für Migration vertritt die organisatorischen und finanziellen Belange der Justiz. Der Bereich der Justiz umfasst dabei nicht nur die Gerichte und Staatsanwaltschaften, sondern auch die Justizvollzugseinrichtungen, Notariate, Gerichtsvollzieher und soziale Dienste.

Diese Ziele stehen im Vordergrund der Arbeit

  • eine unabhängige, leistungsstarke und bürgernahe Justiz zu bieten,
  • Recht und Freiheit zu sichern,
  • den Bürgern Eigenverantwortung einzuräumen,
  • Sicherheit im Alltag zu gewährleisten und
  • eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sicherzustellen.

Insbesondere hat das Justizministerium folgende Aufgaben

  • personelle Besetzung der Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie der Notariate,
  • Organisation des Justizvollzugs,
  • Ausbildung und Prüfung der Juristen, der Rechtspfleger sowie der württembergischen Bezirksnotare,
  • Durchführung der juristischen Staatsprüfungen und der justizinternen Fortbildung sowie
  • Entscheidungen über Gnadengesuche, soweit diese nicht delegiert werden.

Das Justizministerium wirkt auch an der Landes- und Bundesgesetzgebung mit, soweit Rechtsmaterien betroffen sind, die nicht auf Grund spezieller Zuständigkeit bei anderen Ministerien angesiedelt sind. Das Amt der Ausländerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg nimmt das neu gegründete Ministerium für Intergation wahr.

Das Justizministerium hat die oberste Dienstaufsicht über Richter, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugseinrichtungen und führt die Rechtsaufsicht über Rechtsanwaltskammern.

Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören insbesondere:

  • Zivil- und Strafgerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Verwaltungsgerichte
  • Arbeitsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Finanzgericht
  • Justizprüfungsamt
  • Fachhochschule Schwetzingen Hochschule für Rechtspflege
  • Justizvollzugseinrichtungen
  • Notariate und die Notarakademie
  • Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen

Wenn Sie Rechtsrat suchen, sollten Sie sich an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, wie beispielsweise Rechtsanwälte wenden. Das Justizministerium darf keine Rechtsberatung vornehmen. Für Beschwerden gegen Rechtsanwälte ist die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuständig.

Hausanschrift

Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Tiefgarage Commerzbank, Einfahrt Dorotheenstraße

Anfahrtsbeschreibung

VVS-Anschluss: U-Bahn, Haltestelle Schlossplatz; S-Bahn, Haltestelle Stadtmitte, vom Hauptbahnhof: Fußweg ca. 10 Minuten. Von der Klettpassage geht es durch die Königstraße bis zum Schloßplatz, dort die Planie überqueren, dann direkt zum Schillerplatz.

Kontakt

Telefon +07112790
Fax 0711 279-2264
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.4f315747-0b2c-4d84-935d-027e8686559b.cf85
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