Behördenwegweiser / Rathaus

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung


Zu folgenden Zeiten sind wir nur mit Termin und ohne Wartezeit für Sie da:
Montag:    07.30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:     07.30 Uhr – 12:00 Uhr
 
Für spontane Besuche im Bürgerbüro ohne Termin bieten wir Ihnen folgende Zeiten an:
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                        14:00 Uhr – 16:00 Uhr


Termine können bequem jederzeit online über die Homepage der Gemeinde gebucht werden. Hier können Sie Ihr Anliegen direkt auswählen und erhalten alle relevanten Informationen für Ihren Termin. Link zur Terminbuchung: https://www.engstingen.de/Startseite/Rathaus/termine+online+buchen.html
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Termine telefonisch zu vereinbaren.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail und telefonisch zu den gewohnten Dienst- und Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder einreichen möchten, nutzen Sie bitte hierfür unseren Briefkasten.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus Großengstingen notwendig sein, vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorab telefonisch einen Termin.
Sie können auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus-Dienstleistungen die notwendigen Unterlagen abrufen und sich über die Kosten/Gebühren informieren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.engstingen.de/Starteseite/Rathaus/Ansprechpartner

Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Ihre Gemeindeverwaltung

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Externe Organisationseinheit

Landesstelle für Bautechnik

Landesstelle für Bautechnik (LfB) im Regierungspräsidium Tübingen - Referat 27

Beschreibung

Immer wenn in Baden-Württemberg eine besondere Baukonstruktion geplant wird, für die die Landesbauordnung eine "Zustimmung im Einzelfall" verlangt, ist die Landesstelle für Bautechnik der richtige Ansprechpartner. Sie überwacht außerdem die Tätigkeit von Prüfingenieuren für Baustatik und wirkt bei deren Anerkennungsverfahren mit. Als Prüfamt für Baustatik ist die Landesstelle für bautechnische Prüfungen von Bauwerken zuständig, insbesondere für Typenprüfungen. Eine weitere Aufgabe ist die Mitwirkung bei der Aufstellung technischer Regeln, Richtlinien und Normen.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

-

Anfahrtsbeschreibung

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Buslinie 2 · Haltestelle „Regierungspräsidium“ oder „Landespolizeidirektion“

Kontakt

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