Behördenwegweiser / Rathaus

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung


Zu folgenden Zeiten sind wir nur mit Termin und ohne Wartezeit für Sie da:
Montag:    07.30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:     07.30 Uhr – 12:00 Uhr
 
Für spontane Besuche im Bürgerbüro ohne Termin bieten wir Ihnen folgende Zeiten an:
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                        14:00 Uhr – 16:00 Uhr


Termine können bequem jederzeit online über die Homepage der Gemeinde gebucht werden. Hier können Sie Ihr Anliegen direkt auswählen und erhalten alle relevanten Informationen für Ihren Termin. Link zur Terminbuchung: https://www.engstingen.de/Startseite/Rathaus/termine+online+buchen.html
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Termine telefonisch zu vereinbaren.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail und telefonisch zu den gewohnten Dienst- und Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder einreichen möchten, nutzen Sie bitte hierfür unseren Briefkasten.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus Großengstingen notwendig sein, vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorab telefonisch einen Termin.
Sie können auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus-Dienstleistungen die notwendigen Unterlagen abrufen und sich über die Kosten/Gebühren informieren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.engstingen.de/Starteseite/Rathaus/Ansprechpartner

Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Ihre Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Beschreibung

Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht. Dieses zu sichern, ist Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Der Landesbeauftragte geht entsprechenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Behörden oder Unternehmen in Baden-Württemberg nach.

Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten erstreckt sich indes nicht auf kirchliche Stellen oder den Rundfunk, die eigene Datenschutzbeauftragte haben.

Im öffentlichen Bereich kontrolliert er, ob die Behörden (z.B. Polizeidienststellen, Finanzämter, Bürgermeisterämter usw.) und sonstigen öffentlichen Stellen (z.B. städtische Krankenhäuser) in Baden-Württemberg die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes und andere Datenschutzregelungen (z.B. das Sozialgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Arztgeheimnis) einhalten. Er berät die Landesregierung, die Ministerien sowie die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Landesbeauftragte ist seit dem 1. April 2011 auch Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. In dieser Funktion kontrolliert er, ob die in Baden-Württemberg ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (z.B. Unternehmen oder Verein) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz einhalten. Er berät und unterstützt auch die nicht-öffentlichen Stellen im Land und deren betriebliche Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen.

Informationsfreiheit
Der Landesbeauftragte berät Sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.

Hausanschrift

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 615541-0
Fax 0711 615541-15

Thematische Übersicht zu den Formularen/Onlinediensten

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